TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Gewinnspiel

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Für die Teilnahme an Gewinnspielaktionen der Post Brauerei und Siebers-Quelle Anton Zinth GmbH & Co. KG

1. Ausrichter
Ausrichter ist die Post Brauerei und Siebers-Quelle Anton Zinth GmbH & Co. KG, Käsgasse 17, 88171 Weiler, info@post-brauerei.de, nachfolgend als „Post Brauerei Weiler“ bezeichnet.

2. Teilnahme
Mit Teilnahme an der Aktion werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Die Teilnahme ist nur im Aktionszeitraum möglich. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben. Die Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich, auch wenn mehrere Facebook / Instagram-Accounts unterhalten werden. Die Post Brauerei Weiler wird Teilnehmer von der Aktion ausschließen, die den Teilnahmevorgang oder den Ablauf manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenfalls wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wer sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versucht, die Aktion bzw. deren Gewinnspiel zu beeinflussen. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat keine Ansprüche gegenüber Post Brauerei Weiler. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich noch aberkannt und zurückgefordert werden. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und über einen professionellen Gewinnspielservice ist ebenfalls unzulässig.

3. Durchführung
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Beiträge der Post Brauerei Weiler während des Aktionszeitraum. Hierfür muss man Fan/Follower des Facebook- bzw. Instagram-Accounts sein und den Beitrag mit einem „like“ versehen. Unter allen Teilnehmern wird, je nach Gewinnumfang, ein bzw. mehrere Gewinner ausgelost. Jeder Gewinner wird von Post Brauerei Weiler per Direct Message über Facebook und Instagram benachrichtigt.

4. Haftung
Die Haftung der Post Brauerei Weiler für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) und der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper einer Person. Die Haftung von Post Brauerei Weiler beschränkt sich dabei auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.
Ist der Preis oder Gewinn mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so ist die Post Brauerei Weiler nur dann verpflichtet, dem Gewinner den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn die Post Brauerei Weiler diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Darüber hinaus hat der Gewinner keine weitergehenden Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln an dem Gewinn oder Anspruch auf Schadensersatz.

5. Sonstige Regelungen
Ein Anspruch auf die Teilnahme oder auf einen Preis oder Gewinn kann nicht erhoben werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Änderungen der Teilnahmebedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst. Gerichtsstand ist Weiler. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.